ALLGEMEINES ZIVILRECHT
„Die Freiheit bekommt man nicht gegeben. Man muss sie sich nehmen.“
(Meret Oppenheim)
Im Allgemeinen Zivilrecht sind die Angelegenheiten des alltäglichen Miteinanders betroffen. Auch die Bezeichnung „Bürgerliches Recht“ ist geläufig – zurückgehend auf das BGB, welches die Grundlage für das Allgemeine Zivilrecht bildet. Kern ist die Freiheit des Willens. Die ANWALTSKANZLEI DR. ROSSKOPF RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT mbH berät Sie kompetent und erfahren bei den zivilrechtlich entscheidenden Eckpfeilern:
- Personenrecht
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Wirtschaftsprivatrecht
- Arbeitsrecht
- Handelsrecht
- Vertragsrecht
Wir freuen uns, Ihnen geübt und kompetent zur Seite stehen zu dürfen. Gerne können Sie einfach und unkompliziert mit uns in Kontakt treten. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Abschließend noch einige Beispiele der Tätigkeiten:
Kaufrecht
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln
- Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung /Rückabwicklung von Verträgen
- AGB-Kontrolle für Unternehmer und Verbraucher
Werkvertragsrecht
- Durchsetzung des Werklohnanspruchs
- Durchsetzung von Ansprüchen bei mangelhafter Leistung