STRAFRECHT
„Es reicht nicht Recht zu haben, man muss auch mit der Justiz rechnen.“
(Dieter Hildebrandt)
Die Anwaltskanzlei Dr. Roßkopf vertritt ihre Mandanten im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht höchst engagiert und ergebnisorientiert: ein Strafverfahren ist nicht nur für den Betroffenen selbst ein Einschnitt ins „normale Leben“, sondern auch für dessen Familie und Angehörige. Sie alle stehen vor einer nie dagewesenen und – unter Umständen – existenzbedrohenden Situation. Im Internationalen Strafrecht promoviert nimmt sich Rechtsanwalt Dr. Ulrich Roßkopf persönlich den Angelegenheiten des Strafrechts an. So vertritt er Sie unter anderem in nachstehenden Gebieten:
- Betrug und Untreue
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte
- Insolvenzstrafrecht
- Internetkriminalität
- Jugendstrafrecht
- Kapitaldelikte (Mord, Totschlag)
- Körperverletzungsdelikte
- Nebenklage
- Opferschutz
- Revision
- Schuldunfähigkeit
- Sexualdelikte
Rechtzeitiges Handeln durch den Betroffenen ist vor allem im Strafrecht das A und O. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Dr. Roßkopf frühzeitig – schwerwiegende Fehler zu Beginn eines Verfahrens können später nur schwer wieder „ausgebügelt“ werden. So sollte bereits bei der ersten Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörde ein Anwalt, der Sie vertritt, zugegen sein. Ein rechtzeitig beauftragter Rechtsanwalt kann Sanktionen gegen Sie verhindern oder zumindest mildern.
FAZIT: Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich (gerne über diesen Link: Kontaktformular und machen Sie ohne Rücksprache mit dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt keine Angaben zur Sache.
Strafverteidigung
Vertretung in Ermittlungsverfahren
Vertretung in der Hauptverhandlung
Berufungen gegen Urteile
Einsprüche gegen Strafbefehle
Revisionen gegen Urteile
Präventivberatung
Beratung über Strafbarkeiten
Strafvollstreckung
Vertretung bei gewünschten Strafverkürzungen
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